Muss der Immobilienmakler bei fehlerhafter Aufklärung beim Verkauf von Immobilien haften?
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Bei dem Verkauf einer Immobilie können viele Fehler passieren und durch eine fehlende Aufklärung des Interessenten kann der Makler in die Haftung kommen. Der Immobilienmakler ist nicht verpflichtet alles zu kontrollieren aber darf auch keine falschen Angaben ins Exposé schreiben.
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